Vertraulichkeit
Wo finde ich in Berlin Beratung im Bereich sexuelle Gesundheit, ohne zu einem Arzt gehen zu müssen?
In Berlin gibt es mehrere Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit, die keine klassische Arztpraxis sind. Bei vielen Angeboten muss man vorher einen Termin telefonisch oder online buchen. Hier findest du einige Angebote:
Die Zentren für sexuelle Gesundheit. In fast allen kannst du auch eine Beratung, Untersuchung und Behandlung bei sexuell übertragbaren Infektionen (STI) bekommen. Bitte vorher einen Termin vereinbaren!
Profamila Berlin: Dort gibt es Beratung zu Sexualität, Verhütung und verwandten Themen, mit offener Sprechstunde montags und donnerstags 15–18 Uhr.
Berliner Aids-Hilfe: Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin; sie bietet anonyme telefonische Beratung hauptsächlich zu STI und HIV täglich von 16–22 Uhr unter (030) 19411 sowie Online-Beratung
Jugendliche und junge Erwachsene können sich auch im FPZ Balance lassen.
-Checkpoint BLN berät und bisexuelle Männer* sowie Trans*- und Inter* Personen zu sexueller Gesundheit. An bestimmten Terminen gibt es auch Beratungen und Tests speziell für Personen. Du kannst hier einen Termin machen:
Casa Kuà setzt sich für einen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung für andere , , und Menschen ein, insbesondere für diejenigen, die von Rassismus betroffen sind. Zweimal im Monat werden Sprechstunden mit medizinischer Beratung zu Themen rund um körperliche und mentale Gesundheit, sowie Fragen zu medizinischer Transition angeboten
Überregional kannst du zum Beispiel hier Beratung finden:
Die Deutsche Aidshilfe (www.aidshilfe.de/de/beratung) bietet auch Telefon- und Onlineberatung an. Außerdem kannst du über deren Seite kostenlose Beratungen vor Ort suchen.
Bei liebesleben.de findest du online oder telefonisch Beratung: https://www.liebesleben.de/fuer-alle/lass-dich-beraten/
Was passiert, wenn mein Mann nicht möchte, dass ich mich behandeln lasse? Kann ich trotzdem kommen?
Wenn dein Mann nicht möchte, dass du dich behandeln lässt und ihr zusammen versichert seid, kannst du trotzdem alle Leistungen der Krankenkasse nutzen. Dein Mann muss das nicht wissen und die Arztpraxen und Krankenkassen geben deine medizinischen Informationen auch nicht an ihn weiter. Zum Beispiel kannst du medizinische Versorgung oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, ohne dass dein Mann davon erfährt.
Auch wenn ihr beide gemeinsam versichert seid, hat jeder von euch eine eigene Krankenversicherungskarte. Die Abrechnung der Behandlungen wird für euch beide individuell gemacht. Dein Mann bekommt keine Benachrichtigungen oder Informationen über deine Behandlungen.
Deine persönlichen medizinischen Informationen sind durch das und den Datenschutz geschützt.
Wenn du keine Krankenversicherung hast, findest du hier Hilfe.
Kann ich Hilfe bekommen, ohne dass mein Partner oder meine Familie davon erfährt?
Ja, du kannst und solltest Hilfe bekommen, ohne dass deine Partnerin, dein Partner oder deine Familie das weiß.
In Berlin gibt es viele Beratungsstellen<Verlinkung zum Schlagwort>, die anonym und kostenlos Hilfe anbieten – sowohl online als auch vor Ort.
Du kannst auch zu anderen Ärzt:innen gehen, zum Beispiel zu deinem Hausarzt oder zu Therapeut:innen, ohne dass jemand anderes davon erfährt, siehe dazu auch Frage 206.
Deine gesundheitlichen Informationen sind durch die und das geschützt. Das bedeutet, niemand darf ohne deine Erlaubnis wissen, dass du beim Arzt oder einer Ärztin warst, was untersucht oder besprochen wurde.
Kann eine Psychotherapie meinen Einwanderungsstatus negativ beeinflussen?
Nein, eine Psychotherapie hat keinen negativen Einfluss auf deinen Einwanderungsstatus.
Wenn du psychische Probleme hast, zum Beispiel durch Stress, Depressionen oder traumatische Erfahrungen, hast du das Recht, Unterstützung zu bekommen.
Die Gespräche mit Therapeut:innen sind vertraulich und unterliegen der . Das heißt, niemand darf ohne deine Zustimmung erfahren, was du dort sagst. Auch wenn du im Asylverfahren Gesundheitsgründe als Asylgrund angeben möchtest, entscheidest du selbst, welche ärztlichen Unterlagen den Behörden zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wenn du psychische Probleme hast, kann eine Therapie sogar hilfreich für dein Asylverfahren oder Aufenthaltsverfahren sein. Allerdings gehen die Behörden nicht immer sensibel mit dieser Information um.
Eine Psychotherapie allein führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht. Ob sie in deinem Verfahren berücksichtigt wird, hängt von deiner individuellen Situation ab. Es ist auch wichtig, ob du ein ärztliches Gutachten oder ein Attest hast.
In einigen Fällen kann eine schwere psychische Erkrankung dazu führen, dass du nicht abgeschoben wirst oder eine Duldung bekommst, wenn eine Rückkehr deine Gesundheit gefährden würde. Allerdings gibt es hohe Anforderungen dafür, und diese Nachweise müssen meistens von Ärzt:innen kommen.
Werden meine persönlichen Gesundheitsinformationen mit den Einwanderungsbehörden geteilt?
Nein, deine persönlichen Gesundheitsinformationen werden nicht automatisch mit den Einwanderungsbehörden geteilt.
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen unterliegen in Deutschland der . Das bedeutet, dass sie deine Informationen geheim halten müssen. Sie dürfen deine Daten nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung mit anderen teilen, auch nicht mit Partner:innen, Familie oder Behörden.
Nur in sehr seltenen Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine akute Gefahr für dich oder andere besteht, dürfen Ärzt:innen bestimmte Informationen weitergeben. Das betrifft aber nicht deinen Aufenthaltsstatus oder dein Asylverfahren.
Wenn du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragst, musst du deine Gesundheitsinformationen angeben, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Ich fühle mich nicht wohl dabei, mit dem Arzt über mein Sexleben zu sprechen. Was kann ich tun?
Es ist ganz normal, wenn es dir schwerfällt, mit einer Ärztin oder einem Arzt über Sex zu sprechen. Das geht vielen Menschen so.
Wichtig ist: Alles, was du erzählst, bleibt durch die und das geschützt und darf nicht weitergegeben werden. Du kannst dir vorher auch Fragen oder Sorgen aufschreiben und der Ärztin oder dem Arzt geben, wenn du nicht alles direkt sagen möchtest. Du darfst auch sagen, dass es dir unangenehm ist, über Sex zu sprechen. Ärzt:innen sollten mit solchen Situationen umgehen können. Es kann aber auch passieren, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht so verständnisvoll ist, wie du dir das wünschst. Wenn du dich nicht gut fühlst, kannst du jederzeit die Ärztin oder den Arzt wechseln oder dich zuerst anonym bei einer Beratungsstelle beraten lassen.
Einige gynäkologische Leistungen, wie zum Beispiel Beratung zu Verhütung, Kinderwunsch und Menstruationszyklus, sind bei manchen Frauenärzt:innen auch online oder telefonisch möglich.
Muss mein Mann dabei sein, wenn ich einen Termin habe?
Nein, in Deutschland kannst du alleine zur Ärzt:in gehen und dich behandeln lassen. Das ist sogar so üblich. Nimm aber deine Versichertenkarte/Gesundheitskarte mit. Mehr dazu erfährst du bei Frage 206 und 207.
Werden meine Ergebnisse meinem Partner oder Partnerin mitgeteilt?
Alle Informationen, die du mit Ärzt:innen und medizinischem Personal teilst, sind durch die und das geschützt. Das heißt, deine medizinischen Informationen müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht weitergegeben werden, auch nicht an Partner:innen oder die Familie.
Nur du kannst Ärzt:innen und medizinischem Personal erlauben, etwas an Partner:innen oder andere Personen weiterzusagen. Das nennt man “sie von der entbinden”. Das bedeutet auch, dass du eine Schweigepflichtsentbindung ausfüllen solltest, falls du zum Beispiel nach einer Operation möchtest, dass dein:e Partner:in erfährt, wie es dir geht und Informationen über deine Behandlung erhält.
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