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Werden meine persönlichen Gesundheitsinformationen mit den Einwanderungsbehörden geteilt?

Nein, deine persönlichen Gesundheitsinformationen werden nicht automatisch mit den Einwanderungsbehörden geteilt.

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen unterliegen in Deutschland der . Das bedeutet, dass sie deine Informationen geheim halten müssen. Sie dürfen deine Daten nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung mit anderen teilen, auch nicht mit Partner:innen, Familie oder Behörden.

Nur in sehr seltenen Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine akute Gefahr für dich oder andere besteht, dürfen Ärzt:innen bestimmte Informationen weitergeben. Das betrifft aber nicht deinen Aufenthaltsstatus oder dein Asylverfahren.

Wenn du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragst, musst du deine Gesundheitsinformationen angeben, um die Kosten erstattet zu bekommen.