Zum Hauptinhalt springen
Zurück

Werden die Kosten für Operationen zur Geschlechtsangleichung von der KV übernommen?

Seit dem Jahr 2023 gibt es neue Regeln dazu, wann die Krankenkasse die Kosten für Operationen bei Trans*personen bezahlt. Das liegt an einem Urteil vom Bundessozialgericht (BSG, Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).

Im Urteil steht, dass die Krankenkasse die Kosten nicht automatisch übernehmen muss. Männer und Frauen (binäre Trans*personen) bekommen aber oft eine Zusage von der Krankenkasse. Für sie gelten die alten Regeln, die schon vor 2023 galten. bekommen im Moment keine Kostenübernahme. Es ist noch nicht klar, wann neue Regeln für alle Trans*personen kommen.

Wenn du Mann oder Frau bist, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen, damit sie deine Operation bezahlt. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du:

  • Widerspruch einlegen.

  • Wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird, kannst du Klage einreichen.

Für diese Schritte brauchst du aber einen Rechtsanwalt.

Hier bekommst du Hilfe:

Beratungsstellen <Schlagwort verlinken> können dich unterstützen. Zum Beispiel:

○ Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ○ Schwulenberatung ○ Lesbenberatung Eine hilfreiche Broschüre findest du hier: „Praxistipps – alles Wissenswerte zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und Kostenträgern“ Sie erklärt, wie Anträge, Widersprüche und Beschwerden funktionieren. Die Broschüre ist auf Deutsch. Bitte suche dir jemanden, der dir beim Lesen hilft, wenn du das brauchst.

Mehr Infos und Formulare:

Wie du den Antrag stellst und welche Unterlagen du brauchst, steht auf dieser Seite und hier.

Lass dir nicht den Mut nehmen! Das klingt kompliziert, aber du kannst dir Hilfe holen, wenn du eine Operation machen möchtest!