Welche Rechte habe ich auf der Arbeit?
Wenn du HIV-positiv bist, hast du am Arbeitsplatz die gleichen Rechte wie alle anderen Mitarbeitenden. HIV darf kein Grund für Benachteiligung oder Diskriminierung sein – weder bei der Bewerbung noch im Arbeitsverhältnis selbst. Hier sind deine wichtigsten Rechte im Überblick:
1. Schutz vor Diskriminierung
Dich schützt das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das heißt:
HIV zählt zu den chronischen Erkrankungen.
Diskriminierung wegen HIV (zum Beispiel Kündigung, Mobbing, Ablehnung bei der Bewerbung) ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Du darfst nicht schlechter behandelt werden, weil du HIV-positiv bist. 2. Schweigerecht – Du musst nicht sagen, dass du HIV-positiv bist:
Du musst bei einer Bewerbung oder auf der Arbeit nicht erzählen, dass du HIV-positiv bist. Nicht am Anfang und auch nicht nach Jahren.
Auch bei einer betriebsärztlichen Untersuchung, also wenn ein Arzt oder eine Ärztin von der Arbeit dich untersucht oder mit dir spricht, musst du nicht sagen, dass du HIV-positiv bist. Sie dürfen nur relevante Gesundheitsinformationen erfragen.
HIV ist in fast allen Berufen nicht relevant – auch nicht bei Berufen im Gesundheitssystem, wenn du dich an die Hygienevorgaben hältst.
3. Arbeitsfähigkeit und HIV
Wenn du HIV-positiv bist und deine Therapie () gut wirkt, bist du arbeitsfähig wie jede andere Person. Das heißt: Dein:e Arbeitgeber:in darf dich nicht "krank" oder "nicht belastbar" melden, nur weil du HIV hast!
4. Krankheit & Fehlzeiten
Wenn du krankgeschrieben bist (wegen HIV oder einer anderen Krankheit), gelten die gleichen Regeln wie für alle:
Du musst ab dem 3. Tag, an dem du nicht zur Arbeit gehst, eine ärztliche Krankschreibung abgeben.
Bei Krankheit bekommst du bis zu 6 Wochen dein normales Gehalt. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Du musst Arbeitgeber:innen nicht sagen, welche Krankheit du hast.
5. Datenschutz
Dein HIV-Status ist Teil der besonders sensiblen Gesundheitsdaten. Achte auf den Schutz deiner persönlichen Daten. Sie sind durch die Regelungen zum Datenschutz ( geschützt. Das bedeutet: Ärzt:innen, Betriebsärzt:innen oder Personalabteilungen dürfen deine Gesundheitsinformationen nur weitergeben, wenn du mit deiner Unterschrift der Entbindung von der ärztlichen zugestimmt hast. Hierzu gibt es in der Regel ein Formular. Nur nach deiner Zustimmung dürfen sie deine Daten zum Beispiel an Vorgesetzte weitergeben.
6. Was tun bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Wenn du benachteiligt wirst, Druck bekommst, damit du sagst, ob du HIV hast, dir gekündigt oder du gemobbt wirst, kannst du dich wenden an:
Deutsche Aidshilfe / Beschwerdestelle gegen HIV-Diskriminierung
Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte (falls vorhanden) auf deiner Arbeit
Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht
