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Welche Gesundheitsversorgung gibt es im Asylverfahren?

Das Gesetz garantiert, dass Menschen im Asylverfahren Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung haben. Das heißt: Wenn du im Asylverfahren bist, hast du in Berlin ein Recht auf medizinische Hilfe.

Im Gesetz (§4 AsylbLG) steht: Du darfst in eine Arztpraxis gehen, wenn du krank bist, Schmerzen hast oder Krankheiten verhindern willst. Es ist wichtig, dass Krankheiten früh erkannt werden können. Du hast auch ein Recht auf alle Behandlungen, die wichtig sind, damit du gesund bleibst (§6 AsylbLG).

In Berlin bekommen Menschen im Asylverfahren fast die gleichen Leistungen wie Menschen mit einer Krankenversicherung. Das heißt: Du kannst ärztliche Hilfe bekommen – zum Beispiel im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis. Du kannst auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bekommen. Zum Teil gibt es aber auch Einschränkungen wie zum Beispiel in der zahnärztlichen Versorgung oder bei medizinischer Rehabilitation. Wenn du Leistungen brauchst, aber nicht bekommst, lass dich von deinem Arzt oder deiner Ärztin beraten, an wen du dich für Unterstützung wenden kannst. Gut zu wissen: In Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Suche dir, wenn möglich, eine Arztpraxis aus, in der du dich gut aufgehoben und verstanden fühlst.