Asylverfahren
Welche Gesundheitsversorgung gibt es im Asylverfahren?
Das Gesetz garantiert, dass Menschen im Asylverfahren Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung haben. Das heißt: Wenn du im Asylverfahren bist, hast du in Berlin ein Recht auf medizinische Hilfe.
Im Gesetz (§4 AsylbLG) steht: Du darfst in eine Arztpraxis gehen, wenn du krank bist, Schmerzen hast oder Krankheiten verhindern willst. Es ist wichtig, dass Krankheiten früh erkannt werden können. Du hast auch ein Recht auf alle Behandlungen, die wichtig sind, damit du gesund bleibst (§6 AsylbLG).
In Berlin bekommen Menschen im Asylverfahren fast die gleichen Leistungen wie Menschen mit einer Krankenversicherung. Das heißt: Du kannst ärztliche Hilfe bekommen – zum Beispiel im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis. Du kannst auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bekommen. Zum Teil gibt es aber auch Einschränkungen wie zum Beispiel in der zahnärztlichen Versorgung oder bei medizinischer Rehabilitation. Wenn du Leistungen brauchst, aber nicht bekommst, lass dich von deinem Arzt oder deiner Ärztin beraten, an wen du dich für Unterstützung wenden kannst. Gut zu wissen: In Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Suche dir, wenn möglich, eine Arztpraxis aus, in der du dich gut aufgehoben und verstanden fühlst.
Habe ich als Geflüchteter, der in Berlin Asyl beantragt, Anspruch auf kostenlose Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel?
Nein, leider hast du als geflüchteter Mensch mit Asylstatus keinen Anspruch auf ein kostenloses BVG-Ticket, es sei denn du hast einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl. Aber du kannst das Berlin-Ticket S beantragen. Es kostet aktuell 27,50 € im Monat und gilt für den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U‑Bahn, S‑Bahn, Tram) im Tarifbereich AB. Du kannst das Ticket bekommen, wenn du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehst. Falls du also finanzielle Hilfe durch das Land Berlin erhältst, hast du Anspruch auf dieses Ticket. Wenn du dann U-Bahn, S-Bahn, Bus oder Tram in Berlin AB fährst, brauchst du:
Deinen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis
Dein Berlin‑Ticket S mit Deinem vollständigen Vor‑ und Nachnamen.
Ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltsgestattung, Pass).
Diese drei Dinge müssen bei Kontrollen immer gemeinsam gezeigt werden. Nur so ist das Ticket gültig. Hier kannst du mehr erfahren: https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/berlin-ticket-s
Was bedeutet der Behandlungsschein im Asylverfahren? Muss ich immer meine privaten Gesundheitsprobleme einer Sozialarbeiter:in erklären, um den Schein zu bekommen?
In Berlin gibt es für Menschen im Asylverfahren keine Behandlungsscheine mehr. Stattdessen bekommen sie eine Karte von einer Krankenkasse. Mit dieser Karte kannst du in eine Arztpraxis gehen. Die Karte sieht aus wie eine normale Gesundheitskarte.
Aber Menschen im Asylverfahren sind keine Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bezahlt die Kosten für die Behandlung. Manchmal gibt das LAF zuerst ein vorläufiges Papier zur Behandlung aus, weil es einige Wochen dauern kann, bis die Gesundheitskarte fertig ist.
Du musst dem LAF keine vertraulichen Informationen über deine Gesundheitsprobleme geben. Wenn du aber eine Behandlung sehr dringend brauchst, kann es helfen, dem LAF mehr zu sagen. Dann wird dein Antrag vielleicht schneller bearbeitet.
Kann ich Krebsvorsorge wie Mammographien, HPV-Tests bzw. die Impfung bekommen, wenn ich im Asylleistungsverfahren bin und nicht arbeite?
Ja, das kannst du. Die Menschen im Asylverfahren müssen alle medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten bekommen. Das Recht darauf steht im Gesetz (§4 Abs.1 AsylbLG bzw. §47 SGB XII).
Welche Rechte habe ich als Asylsuchende:r im deutschen Gesundheitssystem?
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