Kann man Hormone für Trans*personen kostenlos bekommen? (z.B. für Migrant:innen ohne KV)
Die Clearingstelle hilft Menschen in Berlin, die keine Krankenversicherung haben. Sie kann die Kosten für Behandlungen bezahlen, wenn das nach dem Gesetz erlaubt ist.
Das bedeutet: Wenn eine Trans*person schon eine Hormonbehandlung angefangen hat, kann die Clearingstelle die Kosten übernehmen – aber nur, wenn die Person
kein Geld hat (bedürftig ist)
nicht krankenversichert ist und
in Berlin lebt.
Wenn die Person noch keine Hormonbehandlung begonnen hat, braucht sie zuerst ein ärztliches Attest. In dem Attest muss stehen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht warten kann. Erst dann darf die Behandlung beginnen.
Es ist aber oft schwer, Ärzt:innen zu finden, die solche Rezepte ausstellen. Nicht alle Arztpraxen nehmen die Kostenübernahmescheine der Clearingstelle an. Und es gibt oft lange Wartezeiten – manchmal bis zu einem Jahr –, bis man einen Termin bekommt.
