Wie funktioniert die gesetzliche Krankenkasse? Wie werde ich aufgenommen und was kann ich tun, wenn sie meinen Antrag auf Aufnahme ablehnen?
Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach einem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, dass jede Person, die versichert ist, medizinische Hilfe bekommen soll – egal, wie viel Geld sie hat oder wie hoch ihr Risiko ist, krank zu werden. Für viele Menschen in Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht.
Du bist pflichtversichert, wenn du zum Beispiel:
angestellt bist und dein Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (aktuell 77.400 € brutto jährlich)
eine Ausbildung machst oder studierst (bis zu einem bestimmten Alter)
Rente beziehst oder Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld) erhältst
Achtung: Ein reiner Minijob reicht in der Regel nicht für die Pflichtversicherung aus
Das heißt, sobald du eine Arbeit oder ein Studium beginnst oder du Bürgergeld bekommst, beginnt die Krankenversicherung automatisch. Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern funktioniert das leider nicht automatisch, sie müssen selbst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, siehe unten.
Wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Das betrifft oft:
Selbstständige.
Angestellte, die viel verdienen (über der Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Menschen, die keine Pflichtversicherung mehr haben (zum Beispiel wenn sie den Job wechseln oder das Studium beenden), aber vorher schon in der GKV waren und weiter in Deutschland leben. Unter bestimmten Bedingungen kannst du kostenlos über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied mitversichert werden, nämlich wenn du:
Verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und ○ dein Partner oder deine Partnerin gesetzlich versichert ist und ○ du selbst nur ein geringes Einkommen hast ○ Ein Kind (bis zum 25. Lebensjahr) bist und ein Elternteil gesetzlich versichert ist
Manchmal ist es nicht so einfach, in die GKV zu kommen, besonders wenn du:
Älter als 55 Jahre bist und in den letzten fünf Jahren vorher nicht gesetzlich versichert warst. Da gibt es zwar Ausnahmen, aber die sind oft kompliziert.
Neu in Deutschland bist und keine Vorversicherungszeiten aus einem EU-Land (oder EWR/Schweiz) mitbringst und auch keine der anderen Bedingungen erfüllst. Gerade für Migrant:innen kann das ein Problem sein, weil oft die nötigen Vorversicherungszeiten fehlen oder der Status unklar ist.
Wie werde ich aufgenommen:
Circa 90% der Menschen in Deutschland haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Es gibt 94 verschiedene gesetzliche Krankenkassen, bei denen man versichert sein kann. Du kannst dir aussuchen, bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ähnliche Leistungen an und die Kosten sind fast gleich. Wenn du eine Versicherung beantragen möchtest, solltest du das schriftlich machen. Zum Beispiel per E-Mail oder über ein Onlineformular. So hast du einen Beleg, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Wenn du den Antrag persönlich oder am Telefon gestellt hast, kannst du nicht dagegen widersprechen. Wenn du eine schriftliche Ablehnung bekommst, kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Aber keine Sorge, du bist nicht allein! Es gibt Unterstützung:
Direkt bei den Krankenkassen: Geh einfach zu einer großen gesetzlichen Krankenkasse wie AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer oder DAK-Gesundheit. Sie beraten dich persönlich bei der Antragstellung.
Clearingstelle: Hier in Berlin gibt es zum Beispiel die Clearingstelle. Sie kann dir helfen, den Antrag zu stellen und auch den Widerspruch zu schreiben. Oft findet sie doch noch einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber auch wenn das nicht sofort klappt, kann die Clearingstelle zumindest medizinische Hilfe organisieren – zum Beispiel für eine HIV-Therapie. Angebote wie die Clearingstelle existieren auch in anderen Bundesländern.
