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Wie erhalte ich Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten mit einer Diagnose aus einem anderen Land?

Rezepte aus der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island sind normalerweise auch in Deutschland gültig und werden in Apotheken akzeptiert. Wenn eine Apotheke vermutet, dass das Rezept vielleicht gefälscht ist, wird es genauer geprüft.

Ausnahme:

  • Rezepte für Betäubungsmittel (zum Beispiel starke Schmerzmittel) oder

  • Rezepte für bestimmte Medikamente (zum Beispiel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid) gelten nicht in Deutschland. Diese Medikamente können süchtig machen oder die Gesundheit schädigen, wenn sie falsch angewendet werden. Dafür braucht man ein Sonderrezept.

Rezepte aus Drittstaaten (Ländern außerhalb der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island) sind in Deutschland nicht gültig. Du kannst das Rezept aber einem Hausarzt oder einer Hausärztin zeigen. Wenn Ärzt:innen es für medizinisch notwendig halten und das Medikament in Deutschland zugelassen ist, können sie dir ein gültiges Rezept ausstellen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.

Wenn das Medikament in Deutschland nicht zugelassen ist, können Ärzt:innen ein Einzelimport-Rezept ausstellen. Auf dem Rezept steht dann "Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG". Das bedeutet, dass es das Medikament in Deutschland nicht gibt und es nur für dich importiert werden darf.

Kostenübernahme: Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für solche Medikamente bis zu einer bestimmten Grenze. Du musst vorher oft einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken, der genehmigt werden muss. Das Medikament wird dann über eine internationale Apotheke besorgt, und die normale Apotheke bestellt es bei der spezialisierten Apotheke.