Was sind sexuelle Gewalt und sexuelle Nötigung?
„Nein heißt Nein!“ Niemand darf dich zu sexuellen Handlungen drängen oder zwingen!
Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu bestimmen, was mit seinem Körper geschieht. Sexuelle Handlungen gegen deinen erkennbaren Willen sind strafbar. Das gilt auch, wenn jemand ausnutzt, dass du dich nicht wehren oder keinen klaren Willen äußern kannst – zum Beispiel durch KO-Tropfen, Überraschung, Angst, Drohung oder eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung.
Sexualisierte Gewalt (früher sexuelle Gewalt) bezeichnet alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person. Sexualisierte Gewalt kann viele Formen annehmen. Sie beginnt bei sexueller Belästigung wie anzüglichen Sprüchen und Gesten und kann bis zur Vergewaltigung (sexuellen Nötigung) reichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nennt man sexuellen Missbrauch.
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung ist, wenn sexuelle Handlungen durch Anwendung oder Androhung von Gewalt oder durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage erzwungen werden (§ 177 StGB). Eine schwere Form der sexuellen Nötigung ist Vergewaltigung.
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung ist in Deutschland eine schwere Straftat. Schon der Versuch ist strafbar. Das gilt nicht nur bei unbekannten Tätern, sondern auch, wenn es sich um eine verwandte oder bekannte Person, den Partner oder die Partnerin handelt!
Sexuelle Nötigung zählt zu den Offizialdelikten. Bei Offizialdelikten muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn sie davon erfährt. Dieser Prozess ist dann nicht mehr zu stoppen: die Polizei muss recherchieren, was passiert ist und du musst dazu Stellung nehmen.
Von Vergewaltigung spricht man rechtlich, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen einer Person in ihren Körper eindringt oder es versucht. Das kann mit einem Penis, mit den Händen oder Gegenständen passieren.
Sexualisierte Gewalt ist nie deine Schuld. Schuld ist immer der Täter! Du bist nicht allein! Allein in Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 1237 Fälle von sexueller Nötigung und sexualisierter Gewalt angezeigt. In fast allen Fällen waren die Tatverdächtigen männlich (98,6%) und neun von zehn Opfern weiblich (89,5%). Aber auch Männer können von sexualisierter Gewalt betroffen sein. Zu -Personen gibt die Polizeistatistik keine Auskunft.
