Was ist Sexarbeit und wer darf in Deutschland Sexarbeit anbieten?
Sexarbeit ist eine sexuelle Handlung gegen Bezahlung. Die Bezahlung kann Geld sein oder etwas Anderes, zum Beispiel Geschenke. Bei Sexarbeit kann man Körperkontakt haben, zum Beispiel wenn man Sex mit jemandem hat oder jemandem eine erotische Massage gibt. Sexarbeit kann aber auch ohne direkten Körperkontakt passieren, zum Beispiel wenn die Person, die bezahlt, der Sexarbeitenden bei sexuellen Praktiken mit einer Webcam zuschaut oder Videos oder Fotos mit sexuellen Inhalten kauft oder im Internet chattet.
Menschen, die so arbeiten, heißen Sexarbeitende. Manche Menschen nennen ihre Arbeit „Sexarbeit“, andere nicht.
In Deutschland ist Sexarbeit erlaubt, wenn die Person mindestens 18 Jahre alt ist und freiwillig arbeitet. Wenn man Sexarbeit mit Körperkontakt anbieten möchte, muss man sich bei einer Behörde anmelden, damit man legal arbeiten darf. Auch Dominas oder Domini und BDSM-Dienstleister:innen, oder Erotik- oder Tantramasseur:innen müssen sich anmelden. Das steht im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Dieses Gesetz regelt Sexarbeit in Deutschland.
Für die Anmeldung muss man entweder aus einem EU-Land kommen (Europäische Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt) oder eine Arbeitserlaubnis für selbstständige Arbeit in Deutschland haben.
Viele Menschen arbeiten trotzdem ohne Anmeldung. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel:
Sie dürfen sich nicht anmelden (sie haben zum Beispiel keine Arbeitserlaubnis)
Sie wollen nicht angemeldet sein (zum Beispiel wegen Datenschutz/Anonymität)
Sie wissen nicht, dass sie sich anmelden müssen.
