Was ist der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und was decken sie jeweils ab?
In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du das Recht auf alle medizinischen Leistungen (ambulant oder stationär), die du für die Behandlung von Krankheiten brauchst. Dazu gehören auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Du bezahlst jeden Monat einen Beitrag zur Krankenversicherung. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von deinem Einkommen ab. Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 250 € pro Monat. Wenn du angestellt bist, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Wenn du Sozialleistungen bekommst, bezahlt das Jobcenter oder das Sozialamt den ganzen Beitrag. Wenn du selbstständig arbeitest, musst du den gesamten Beitrag zahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung musst du beim Arztbesuch nichts bezahlen. Die Abrechnung läuft direkt über die Krankenkasse mit deiner Gesundheitskarte. Es gibt aber Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Diese Leistungen musst du selbst bezahlen. Ein Beispiel sind die sogenannten (Individuelle Gesundheitsleistungen). Du musst vorher informiert werden und unterschreiben, dass du bereit bist, die Kosten selbst zu tragen. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Außerdem gibt es Zuzahlungen bei vielen verschreibungspflichtigen Medikamenten (maximal 10 Euro pro Rezept), bei der Physiotherapie und bei einem Krankenhausaufenthalt (pro Tag).
Die private Krankenversicherung muss alle Behandlungen bezahlen, die du brauchst – ambulant und stationär. Es gibt viele verschiedene Tarife, und manche bieten auch zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Wie hoch der monatliche Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist, hängt von deinem Alter und deiner Gesundheit ab. In der privaten Krankenversicherung kann es auch einen Selbstbehalt geben, das bedeutet, dass du im Jahr bis zu 5000 € selbst bezahlen musst.
In der Regel musst du die Arztrechnung zuerst selbst bezahlen. Dann bekommst du das Geld von der Krankenversicherung zurück.
