Was ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und wie kann ich mich anmelden?
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gibt es seit 2017. Mit diesem Gesetz will der Staat Sexarbeitende besser schützen. Deshalb gibt es folgende Regeln:
Sexarbeitende müssen sich bei einer Behörde anmelden. In Berlin meldet man sich bei ProGABBerlin im Rathaus Schöneberg an.
In Deutschland ist Sexarbeit erlaubt, wenn man zwei Bescheinigungen hat:
1. Gesundheitliche Beratung 2. Anmeldeberatung
Diese Bescheinigungen bekommt man nach zwei Beratungen bei ProGAB Berlin. Alle Menschen können diese Beratungen erhalten. In den Beratungen erhält man Informationen zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Steuern. Man kann beide Bescheinigungen auch mit einem anderen Namen bekommen als der offizielle Name im Personalausweis oder Reisepass. So bleibt die eigene Identität etwas geschützt. Die Anmeldung unter einem anderen Namen heißt Alias-Bescheinigung.
Diese Bescheinigungen muss man bei der Arbeit immer dabei haben. Wer das nicht macht und bei einer Kontrolle erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen.
Was darf man nicht?
Man darf keine Werbung für Sex ohne Kondom machen. (Verlinkung Frage 234)
Man darf keine Werbung für Sex mit Schwangeren machen.
Auch die Betreiber:innen von Bordellen oder anderen Orten der Sexarbeit müssen Regeln beachten:
Sie müssen den Ort bei der Behörde anmelden.
Es gibt Bau-Regelungen (wie die Räume sein müssen).
Sie müssen für Gesundheitsschutz sorgen, zum Beispiel, dass Kondome benutzt werden
Sie dürfen keine Vorstrafen wegen Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben. Also zum Beispiel dürfen sie keine Anzeige wegen Menschenhandel oder Gewalt haben.
Hier gibt es eine kurze Erklärung vom Prostituiertenschutzgesetz (nur auf Deutsch): Infos: Wie melde ich Sexarbeit an?
Die Broschüre „Gute Geschäfte“ erklärt das Prostituiertenschutzgesetz in verschiedenen Sprachen. Du kannst sie hier downloaden:
Deutsch [658 KB]
Englisch [643 KB] Spanisch [653 KB]
Bulgarisch [646 KB]
Rumänisch [642 KB]
Ungarisch [647 KB]
Thailändisch [692 KB]
