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Was bedeutet die Kondompflicht?

Im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) steht, dass bei der Sexarbeit Kondome benutzt werden müssen. Kondome verhüten nicht nur eine Schwangerschaft , sie schützen auch vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen<Verlinkung Schlagwort>. In §32 (1) des Prostituiertenschutzgesetz steht wörtlich: „Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.“ Das gilt für Oralsex, Vaginalsex und Analsex. Wenn das nicht passiert, müssen Strafen von bis zu 50.000 € von den Kund:innen gezahlt werden. Auch die Werbung für Sexarbeit ohne Kondom ist verboten.