Im Fall von Misshandlung und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen: wo kann ich das melden? Muss der oder die Betroffene zum Hausarzt gehen?
Sexueller Missbrauch an Kindern bedeutet: Ein Jugendlicher oder eine erwachsene Person macht sexuelle Handlungen mit oder vor einem Kind. Das ist immer verboten!
Wenn du denkst oder weißt, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, kannst du Hilfe holen! Eine gute Anlaufstelle ist Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Du kannst dort anrufen oder eine E-Mail schreiben, wenn du Beratung suchst. Alle Menschen dürfen sich dort melden – auch wenn sie sich nicht sicher sind, ob ein Kind wirklich sexualisierte Gewalt erlebt.
Wildwasser berät Mädchen*, die sexualisierte Gewalt erlebt haben oder dies vermuten, sowie Menschen aus ihrem Umfeld und Menschen, die zu diesem Thema arbeiten.
Hilfe für Jungs berät Jungen* und junge Männer*, die von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Du kannst auch bei der https://invia-berlin.de/fachberatung/ Hilfe finden, wenn es um das Thema Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geht. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein. Wenn du glaubst, dass ein Kind Hilfe braucht, mach bitte etwas. Beratungsstellen unterstützen dich. Dort kannst du mit Fachleuten sprechen. Sie helfen dir zu überlegen, ob man z. B. das Jugendamt, die Schule, die Kita oder die Polizei informieren sollte.
Wenn ein Kind verletzt oder krank ist, muss es nicht sofort zur Hausarzt:in. Hausärzt:innen können keine Beweise sichern. Beweise sichern können aber eine Gewaltschutzambulanz, die Polizei oder die Ärzt:innen im Krankenhaus oder in der Notaufnahme. Aber wenn das Kind körperliche oder seelische Probleme nach einer Gewalterfahrung hat, kann der Hausarzt helfen, eine Überweisung zu Fachärzt:innen zu geben.
