Gibt es Fälle, in denen Ärzt:innen ihre Schweigepflicht brechen dürfen, insbesondere in Fällen von STI, z.B. HIV? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, wenn mir so etwas passiert?
Auch bei positiven Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten <Verlinkung zum Schlagwort> und HIV <Verlinkung zum Schlagwort> gilt die ärztliche und der Schutz der personenbezogenen Daten. Das bedeutet, Ärzt:innen dürfen nichts über dich an andere Personen weitersagen.
Eine Infektion mit HIV <Verlinkung zum Schlagwort> oder Hepatitis <Verlinkung zum Schlagwort> muss von Ärzt:innen gemeldet werden. Aber die Meldung muss anonym gemacht werden – das bedeutet ohne deinen Namen.
Wenn die nicht eingehalten wird, solltest du rechtliche Beratung suchen. Vielleicht hast du Anspruch auf Schadensersatz. Denn deine Daten dürfen nur mit deiner Zustimmung weitergegeben werden.
Wenn du vermutest, dass die nicht eingehalten wurde, kannst du dich auch an deine Krankenversicherung wenden. Die Krankenkasse kann dir bei diesem Problem helfen. Manche Krankenkassen haben auch eigene Beschwerdestellen.
Hier kannst du dich melden, wenn du Diskriminierung erfahren hast.
