Ab welchem Alter darf ich Sex haben?
In Deutschland gibt es Gesetze, die Kinder und Jugendliche beim Thema Sex besonders schützen. Eltern müssen auf ihre Kinder aufpassen, bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Eltern dürfen eingreifen, wenn sie sich Sorgen machen und eine Gefahr vermuten.
Sex von Jugendlichen oder Erwachsenen mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren ist verboten. Wenn Kinder unter 14 Jahren miteinander sexuelle Handlungen austauschen, fallen sie nicht unter das Strafrecht, weil sie noch nicht strafmündig sind.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen miteinander Sex haben – wenn beide das freiwillig wollen und der Altersunterschied nicht größer als 3 Jahre ist. Verboten ist es, wenn Erwachsene oder deutlich ältere Jugendliche (ab 16 Jahren) Sex mit Jugendlichen unter 16 haben, wenn die Erwachsenen eine besondere Machtposition oder Verantwortung haben, zum Beispiel: Lehrer:innen, Trainer:innen, Erzieher:innen oder Jugendgruppenleiter:innen, Chef:innen oder Ausbilder:innen, Erwachsene, die für die Erziehung oder Betreuung zuständig sind, Eltern, Stiefeltern oder andere Menschen, die mit den Jugendlichen zusammenleben. In diesen Fällen dürfen sie auch keinen Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren haben – auch nicht, wenn die Jugendlichen es erlauben. Das ist strafbar, weil es die Abhängigkeit oder das Vertrauen missbraucht. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche selbst entscheiden, ob und mit wem sie Sex haben wollen. Aber auch hier gilt: Wer eine Vertrauensperson ist (z. B. Lehrer, Betreuer, Ausbilder) darf keinen Sex mit Jugendlichen unter 18 haben. Sex mit Kindern unter 14 ist auch für 16 und 17 Jährige verboten. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen untereinander Sex haben, wenn beide einverstanden sind. Wichtig ist: Sex darf nur passieren, wenn beide es wirklich wollen – freiwillig und ohne Druck. Niemand darf gezwungen oder überredet werden, sexuelle Dinge zu tun. Das ist verboten und kann bestraft werden. Sex zwischen volljährigen Geschwistern oder zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern ist verboten.
